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Erdung

MUSS EINE BADEWANNE GEERDET WERDEN?

Die Anbringung eines Potentialausgleiches - wie es fachlich korrekt heißt - wurde in der VDE 0100 Teil 701 für Räume mit Bade- und / oder Duschwannen zum 1.2.2002 (2006 modifiziert) neu geregelt; mit Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2003 muss diese Bestimmung ff. nun allgemein angewendet werden.

Badewanne zur Erdung in der Draufsicht
Text:KALDEWEI
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In der genannten VDE wurde festgeschrieben, dass in Badezimmern nur noch „fremde“ leitfähige Teile in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden müssen. Ein solches Teil ist dort wie folgt beschrieben: "Ein leitfähiges Teil das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrische Potential einführen kann." Da Bade- und Duschwannen - selbst wenn sie aus Metall bestehen, also leitfähig sind - selber kein elektrisches Potential einführen können, darf auf den Anschluss in den bauseitigen Potentialausgleich verzichtet werden. Verboten ist es jedoch nicht, diesen Anschluss vorzunehmen. Alle KALDEWEI Duschflächen, Badewannen und Duschwannen bieten daher entweder die Möglichkeit eines separaten Erdungs- beziehungsweise Potentialanschlusses, oder über eine in der Aufhängelasche integrierte Anschlussöse.


Fazit: Da Bade- und Duschwannen im Gegensatz zu einem elektrischen Haartrockner oder Heizlüfter keine elektrischen Geräte sind (Potential haben), müssen diese nicht geerdet werden.